Fake-Bewertungen: woran man sie erkennt
Fast jeder Unternehmer spürt sofort, dass eine Bewertung nicht echt ist. Der schwierige Teil kommt danach: es so festzuhalten, dass die Plattform es auch sieht. Darum geht es hier.
Ein Signal ist kein Beweis, fünf Signale schon fast
Keines der Merkmale unten reicht für sich allein. Ein neues Konto kann echt sein, ein kurzer Text auch. Stark wird eine Meldung, wenn mehrere Dinge zusammenkommen und Sie das nebeneinander zeigen können.
Sieben Signale, in der Reihenfolge ihrer Aussagekraft
1. Ein Konto ohne Geschichte
Angelegt kurz vor der Bewertung, danach nie wieder benutzt, und diese eine Bewertung ist alles. Das ist das stärkste einzelne Signal.
Prüfen: Profil des Verfassers anklicken2. Kein einziges konkretes Detail
Kein Produkt, kein Datum, kein Name, kein Vorgang. „Absolute Katastrophe, nie wieder“ beschreibt nichts, was sich nachprüfen ließe. Wer wirklich da war, nennt fast immer etwas Konkretes.
Prüfen: den Text auf nachprüfbare Fakten lesen3. Der Name kommt bei Ihnen nirgends vor
Keine Bestellung, kein Termin, keine Mail, keine Rechnung. Suchen Sie in Ihrem eigenen System und machen Sie einen Screenshot vom leeren Ergebnis.
Prüfen: Suche im Kassen- oder Bestellsystem4. Mehrere Bewertungen kurz nacheinander
Drei oder vier negative innerhalb weniger Stunden, nach Monaten ohne Bewegung. Das ist selten Zufall. Notieren Sie den genauen Zeitpunkt jeder einzelnen.
Prüfen: Zeitstempel nebeneinander legen5. Derselbe Ton, andere Namen
Dieselbe Satzstellung, dieselben Fehler, dieselbe Länge. Wer mehrere Konten bedient, schreibt sich selbst ab. Kopieren Sie die Texte untereinander, dann springt es ins Auge.
Prüfen: Texte untereinander lesen6. Auch bei Ihren Wettbewerbern aktiv
Derselbe Kontoname taucht bei zwei, drei Betrieben Ihrer Branche auf, überall mit einem Stern. Das ist ein Interessenkonflikt und einer der stärksten Gründe überhaupt.
Prüfen: Kontonamen in die Suche eingeben7. Es passt nicht zu Ihrem Betrieb
Eine Beschwerde über ein Produkt, das Sie nicht führen, oder über eine Filiale, die Sie nicht haben. Kommt öfter vor als man denkt, meist durch Verwechslung, und ist leicht zu belegen.
Prüfen: den Vorwurf mit Ihrem Angebot abgleichenSichern, bevor Sie melden
Hier geht in der Praxis am meisten schief. Eine Bewertung kann geändert oder gelöscht werden, ein Konto kann verschwinden, und dann steht Ihre Meldung ohne alles da. Machen Sie das zuerst, es dauert fünf Minuten.
Screenshot mit Datum
Die ganze Bewertung, mit dem Kontonamen, dem Datum und der Sternzahl im Bild. Nicht nur den Text abschreiben.
Das Profil des Verfassers
Ein zweiter Screenshot vom Konto: wann es angelegt wurde, wie viele Bewertungen es geschrieben hat, für welche Unternehmen. Das ist oft der eigentliche Beleg.
Ihr leeres Suchergebnis
Suchen Sie den Namen in Ihrem eigenen System und fotografieren Sie das Ergebnis. Ein Screenshot, auf dem die Suche und das leere Resultat zu sehen sind, ist genau das, womit die Meldung steht oder fällt.
Bei mehreren: eine Liste
Zeitpunkt, Kontoname, Sterne, erste Zeile des Textes. Untereinander in einer Tabelle. Das Muster sieht man erst so, und das Muster ist Ihr Argument.
Was gefälschte Bewertungen sind, und was nicht
Gekaufte oder erfundene Bewertungen sind in Deutschland ausdrücklich unzulässig. Nummer 23b der Anlage zu § 3 Absatz 3 UWG verbietet es, Bewertungen als echt darzustellen, die es nicht sind. Das gilt in beide Richtungen: für gekaufte Lobeshymnen auf das eigene Unternehmen genauso wie für erfundene Verrisse über einen Wettbewerber.
Steht in einer erfundenen Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung über Sie, kommt zusätzlich üble Nachrede nach § 186 StGB in Betracht, bei wider besseres Wissen Verleumdung nach § 187 StGB. Das sind Strafanzeigen und damit ein Weg für einen Rechtsanwalt, nicht für uns.
Und der Umkehrschluss
Kaufen Sie selbst keine positiven Bewertungen, um den Schnitt zu heben. Das fällt unter genau dieselbe Nummer 23b, es fliegt irgendwann auf, und dann steht Ihr ganzes Profil zur Diskussion. Wir bieten so etwas nicht an und raten ausdrücklich davon ab.
Lassen Sie es prüfen
Schicken Sie die Bewertung und, wenn Sie haben, Ihre Screenshots. Sie hören meist innerhalb eines Werktags, ob sich daraus eine Meldung bauen lässt.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich eine gefälschte Bewertung?
An einer einzelnen Sache selten, an einem Muster fast immer. Ein Konto ohne Historie, ein Text ohne ein einziges konkretes Detail, mehrere Bewertungen in derselben Stunde, ein Name der in Ihrem System nirgends vorkommt. Je mehr davon zusammenkommen, desto stärker wird die Meldung.
Sind gefälschte Bewertungen strafbar?
Sie sind jedenfalls unzulässig. Wer Bewertungen kauft oder kaufen lässt, verstößt gegen Nummer 23b der Anlage zu § 3 Absatz 3 UWG, und das gilt ausdrücklich auch für gefälschte negative Bewertungen über einen Wettbewerber. Steht darin eine unwahre Tatsachenbehauptung, kommt üble Nachrede nach § 186 StGB in Betracht.
Kann ich beweisen, dass jemand kein Kunde war?
Beweisen im juristischen Sinn selten, belegen fast immer. Ein leeres Suchergebnis zu dem Namen in Ihrem Kassen- oder Bestellsystem ist genau das, was eine Meldung trägt. Machen Sie davon einen Screenshot, auf dem die Suche und das leere Ergebnis zu sehen sind.
Was mache ich bei einer Welle von Bewertungen?
Alles sichern, bevor Sie irgendetwas melden. Schreiben Sie Zeitpunkt, Kontoname und Text jeder einzelnen auf. Das Muster ist Ihr stärkstes Argument, und das sehen Sie nur, wenn Sie alle nebeneinander legen. Melden Sie dann nicht einzeln, sondern als Reihe.
Darf ich den Verfasser öffentlich als Fake bezeichnen?
Besser nicht. Behaupten Sie öffentlich, jemand sei ein Fake, und es stimmt nicht, dann haben Sie selbst eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt. Schreiben Sie stattdessen sachlich, dass Sie zu diesem Namen keinen Vorgang finden und um Kontakt bitten.