Häufige Fragen
Die Fragen, die Unternehmer uns wirklich stellen, mit den kurzen Antworten. Steht Ihre nicht dabei, rufen Sie an oder schreiben Sie.
Kann man eine Google Bewertung überhaupt löschen lassen?
Ja, aber nur wenn sie gegen die Richtlinien von Google verstößt. Eine Bewertung verschwindet nicht, weil sie ungerecht ist, sondern weil sie gegen eine bestimmte Regel verstößt: keine echte Erfahrung, Interessenkonflikt, Beleidigung, Werbung, oder eine Bewertung zum falschen Unternehmen. Mehr dazu auf Google Bewertung löschen.
Kann ich eine schlechte Bewertung löschen lassen, die stimmt?
Nein, und wir nehmen solche Aufträge nicht an. Eine negative Meinung über Ihr Unternehmen ist von Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz gedeckt, auch wenn sie hart ausfällt. Was dann hilft, steht auf Schlechte Bewertung löschen.
Welche Bewertung hat die beste Chance?
Ein Stern ohne Text. Ohne Text lässt sich keine echte Erfahrung erkennen, und genau das verlangen beide Plattformen. Siehe 1-Sterne-Bewertung löschen.
Und wenn es gar kein echter Kunde war?
Dann ist die Aussicht gut, aber es kommt darauf an, dass Sie es belegen können. Ein leeres Suchergebnis zu dem Namen in Ihrem eigenen System ist meist genau der Beleg, der die Meldung trägt. Woran Sie eine gefälschte Bewertung erkennen, steht auf Fake-Bewertungen.
Was kostet es?
Ab 75 Euro pro entfernter Bewertung, netto. Keine Grundgebühr, kein Abo, keine Kosten für die Prüfung. Der genaue Betrag hängt von der Plattform und dem Alter der Bewertung ab; die vollständige Übersicht steht auf Kosten.
Wann muss ich bezahlen?
Erst wenn die Bewertung tatsächlich von der öffentlichen Seite verschwunden ist und wir das nachgeprüft haben. Bleibt sie stehen, bekommen Sie keine Rechnung, auch nicht für die Arbeit, die schon hineingesteckt wurde.
Und wenn nur ein Teil entfernt wird?
Dann zahlen Sie nur für den entfernten Teil. Haben Sie vier Bewertungen gemeldet und verschwinden drei, stehen drei auf der Rechnung.
Kommt Umsatzsteuer dazu?
Bei einer gültigen USt-IdNr. nicht. Wir sitzen in den Niederlanden, Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: dann geht die Steuerschuld nach der Reverse-Charge-Regelung auf Sie über und Sie zahlen genau den genannten Betrag.
Wie lange dauert es?
Eine erste Einschätzung bekommen Sie meist innerhalb eines Werktags. Danach hängt es von der Plattform ab: rechnen Sie mit 2 bis 4 Wochen ab dem Moment, in dem wir melden. Das Tempo bestimmt die Plattform, nicht wir.
Was brauche ich, um anzufangen?
Den Link zur Bewertung. Mehr nicht. Haben Sie einen Screenshot mit sichtbarem Datum oder etwas, das zeigt dass der Verfasser kein Kunde war, schicken Sie das mit; nötig ist es nicht.
Muss ich einen Vertrag unterschreiben?
Nein. Eine Zusage per Mail oder WhatsApp genügt. Kein Vertrag mit Laufzeit, kein Abo, keine Kündigungsfrist. Der ganze Ablauf steht auf Ablauf.
Erfährt der Verfasser, dass ich gemeldet habe?
Bei Google nicht. Bei Trustpilot schon: dort fragt die Plattform beim Verfasser einen Kaufbeleg an, ohne Ihren Namen zu nennen. Das ist Teil des Verfahrens und der Grund, warum dort so viel möglich ist.
Was passiert, wenn es nicht klappt?
Dann hören Sie das von uns, mit Begründung, und Sie bekommen keine Rechnung. Gibt es eine zweite Grundlage, gehen wir die noch, auch das ohne Zusatzkosten. Gibt es keine, sagen wir was stattdessen hilft.
Kann die Bewertung zurückkommen?
Das kommt vor, vor allem wenn der Verfasser sie erneut einstellt. Wir kontrollieren deshalb nach. Taucht dieselbe Bewertung innerhalb von drei Monaten wieder auf, melden wir sie erneut, ohne dass Sie noch einmal zahlen.
Bekomme ich einen Nachweis?
Ja, einen Screenshot mit Datum, auf dem zu sehen ist dass die Bewertung von Ihrer öffentlichen Profilseite verschwunden ist. Das ist auch der Moment, in dem die Rechnung entsteht.
Seid ihr Anwälte?
Nein, und das ist ein wichtiger Unterschied. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, beraten nicht rechtlich und führen keine Verfahren. Wir melden begründet bei der Plattform. Bleibt nur noch der Rechtsweg, sagen wir Ihnen das.
Warum nennt ihr keine Erfolgsquote?
Weil wir sie nicht belegen können, und eine unbelegte Quote ist eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG. Sie erkennen einen seriösen Anbieter auch daran, dass er Ihnen so etwas nicht verspricht.
Welche Plattformen macht ihr?
Google und Trustpilot, mehr nicht. Bewusst: dadurch kennen wir dort jeden Meldeweg und jeden Ablehnungsgrund. Steht Ihre Bewertung woanders, sagen wir das gleich.
Arbeitet ihr auch für Österreich und die Schweiz?
Ja. Beide Plattformen prüfen nach denselben weltweit gleichen Richtlinien, also ändert sich für die Meldung nichts.
Die drei Sätze, auf die es hinausläuft
- Schlecht ist nicht unzulässig. Eine negative Meinung bleibt stehen, auch wenn sie Ihnen schadet. Entfernt wird, was gegen die Richtlinien verstößt.
- Eine Meldung braucht einen Grund und einen Beleg. „Unfair“ wird automatisch abgelehnt. „Kein Kaufbeleg, Konto ohne Historie“ landet bei einem Menschen.
- Sie zahlen erst nach dem Ergebnis. Bleibt die Bewertung stehen, kostet es Sie nichts. Deshalb sagen wir vorher Nein, wenn ein Fall keine Aussicht hat.
Ihre Frage steht nicht dabei?
Schicken Sie die Bewertung, dann bekommen Sie meist innerhalb eines Werktags eine Antwort auf Ihren Fall statt auf eine allgemeine Frage.